Datenschutzbeauftragte
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Was ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter?
Vorteile eines externen DSB auf einen Blick:
Expertise:
Ein externer Datenschutzbeauftragter kann von Vertragsstart an eine gewisse Kompetenz vorweisen, ist bereits zertifiziert und kann sofort auf seine Fachkunde zurückgreifen. Datenschutz stellt seine Haupttätigkeit dar, somit ist seine Aktualität im Datenschutzrecht gegeben. Dies führt zudem zu einer hohen Beratungskompetenz.
Welche Aufgaben nimmt der Datenschutzbeauftragte wahr?
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind in den Artt. 38, 39 DSGVO normiert.
Kerntätigkeit eines jeden Datenschutzbeauftragten ist die Beratung der Unternehmen im Hinblick auf die Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben der DSGVO und weiterer datenschutzrechtliche Regelungen. Eine weitere zentrale Aufgabe stellt die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben dar und damit auch die Verhinderung von Datenschutzpannen im oder durch das Unternehmen.
Zudem tritt der betriebliche Datenschutzbeauftragte als Vermittler zwischen Unternehmen, Betroffenen und Aufsichtsbehörden auf.
Betroffene haben die Gewissheit, dass ihre Daten in einem Unternehmen vertraulich behandelt werden und im Umkehrschluss können auch Unternehmen darauf vertrauen, dass datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden und die Gefahr eines Datenmissbrauchs auf ein Minimum reduziert wird.
Sehr wichtig ist die Rolle des Datenschutzbeauftragten, wenn es bedauerlicherweise doch einmal zu einer Datenschutzpanne kommt. Hier wird er seine Expertise einsetzen können, um zunächst die Panne zu melden und im Nachgang zu analysieren, weshalb es zur Panne kam. Danach wird er das Unternehmen beraten und im Bezug auf den Vorfall sensibilisieren, um weitere Datenpannen zu vermeiden. D.h. es geht beim Auftreten einer Datenschutzpanne im Nachgang auch um die Prävention weiterer Pannen. Schließlich ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte im Falle einer Datenschutzpanne nicht nur Ansprechpartner für Betroffene, sondern auch Anlaufstelle für die zuständige Aufsichtsbehörde.
Überblick zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
Art. 39 I lit. a DSGVO: Unterrichtung des Unternehmens
Gemeint ist die allgemeine Beratung zu den bestehenden datenschutzrechtlichen Pflichten und Vorgaben. Der Datenschutzbeauftragte präsentiert professionelle Lösungen zu möglichen Problemen, die bei der Umsetzung von datenschutzrechtlichen Vorgaben entstehen können.