Street View kommt – was jetzt?

Ab Mitte Juli 2023 plant Google die Veröffentlichung neuer Aufnahmen aus ganz Deutschland, die per Street-View-Fahrzeug oder zu Fuß mit einem Kamerarucksack aufgenommen wurden. Doch was, wenn man mit der Veröffentlichung des eigenen Hauses oder Grundstücks nicht einverstanden ist?

Virtuelle Spaziergänge durch Städte und Regionen –Google Street View macht’s möglich
Ab Mitte Juli 2023 plant Google die Veröffentlichung neuer Aufnahmen aus ganz Deutschland, die per Street-View-Fahrzeug oder zu Fuß mit einem Kamerarucksack aufgenommen wurden. Es soll das Angebot an Bildaufnahmen aktualisiert und erweitert werden. Aktuell sind lediglich Aufnahmen der 20 größten Städte Deutschlands aus den Jahren 2008 bis 2010 verfügbar.
Die verwendeten Aufnahmen stammen von Kamerafahrten aus dem Jahr 2022 und von Fahrten, die ab Juni 2023 in ganz Deutschland durchgeführt werden. Die alten Aufnahmen werden entfernt oder ersetzt. Doch was, wenn man mit der Veröffentlichung des eigenen Hauses oder Grundstücks nicht einverstanden ist?

Datenschutzrechtliche Anforderungen an Google
Zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Panoramadiensten wie Google Street View hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) bereits eine Stellungnahme veröffentlicht. In dieser heißt es, dass die Anfertigung und Veröffentlichung von Panoramabildern als zulässig bewertet werden kann, sofern die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Verantwortlich für die Datenverarbeitungen ist die Google LLC mit Sitz in den USA. Nach Angaben von Google war bei der Durchführung der Kamerafahrten in 2022 die Veröffentlichung der Bilder im Dienst Street View noch nicht in Planung. Die Bilder sollten lediglich für interne Auswertungen und Verbesserungen des Kartendienstes Google Maps verwendet werden. Google hatte die Landkreise und Städte, in denen im Jahr 2022 Aufnahmefahrten vorgenommen wurden, vorab veröffentlicht.
Zum Zeitpunkt der Aufnahmen wurde nicht kommuniziert, dass die Bilder im Dienst Street View veröffentlicht werden können. Daraufhin wurde Google aufgefordert, die Öffentlichkeit über die geänderte Verwendungsabsicht zu informieren.

Widerspruchsmöglichkeiten
Ein Widerspruch ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Betroffene Personen können vor der Veröffentlichung der neuen Bilder, Widerspruch gegen die Abbildung ihres Hauses einlegen. Google muss dann die Aufnahmen vor der Veröffentlichung verpixeln (sog. “Blurring”).

Auch können Widersprüche gegen die Abbildung der eigenen Häuserfront bei Google eingelegt werden. Falls das Verpixeln vor der Veröffentlichung des Bildes beantragt wurde, so wird das Haus im Dienst Street View von Beginn an nur verpixelt dargestellt.
Geht der Widerspruch hingegen erst nach der Veröffentlichung bei Google ein, erfolgt das Verpixeln nachträglich.
Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden, wie schon zuvor, vor der Veröffentlichung verpixelt, ohne dass hierfür Anträge erforderlich sind. Sollte man mit der verpixelten Darstellung nicht einverstanden sein, kann auch nach Veröffentlichung eine Korrektur beantragt werden.
Wichtig ist auch, dass Google die unverpixelten Abbildungen nicht aufbewahrt.

Wie widerspricht man nun genau?
Als Eigentümer*in bzw. Mieter*in kann man der Veröffentlichung von Abbildungen privater Grundstücke/Häuser unter Nennung der Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, ggf. nähere Beschreibung des Objekts) widersprechen.
Hat man der Veröffentlichung alter Aufnahmen schon widersprochen, muss man dies für neue Aufnahmen erneut tun.

Laura Wagner

Diplom-Juristin

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